Krefeld:
Schöne 3-Zimmer-Wohnung in Krefeld
Objekt-Nr.: 1001

Wohnzimmer

Wohnzimmer

Wohnzimmer

Wohnzimmer

Wohnzimmer Balkon

Wohnzimmer Balkon

Wohnzimmer Balkon

Wohnzimmer Balkon

Wohnzimmer Balkon

Küche

Küche

Küche

Küche

Schlafzimmer

Schlafzimmer

Schlafzimmer

Schlafzimmer

Schlafzimmer

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Arbeitszimmer Balkon

Diele

Diele

Diele

Diele

Badezimmer

Badezimmer

Gäste WC






























Preis:
188.200 €
Wohnfläche ca.:
75 m²
Zimmeranzahl:
3
Diese helle und gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75 Quadratmetern befindet sich in zentraler Lage von Krefeld. Sie überzeugt durch eine angenehme Wohnatmosphäre und eine sehr gut durchdachte Raumaufteilung. Über die großzügige Diele erreichen Sie das Arbeitszimmer, das Schlafzimmer, das Badezimmer mit separatem WC sowie das Wohnzimmer. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie direkt in die angrenzende Küche. Beide Zimmer bieten Zugang zu einem ruhig gelegenen Balkon mit Blick in den Innenhof (Südbalkon), der zu entspannten Stunden im Freien einlädt. Der Innenhof ist schön begrünt und kann mitgenutzt werden. Zusätzlich verfügt die Wohnung über einen weiteren Balkon zur Straßenseite (Nordbalkon), der vom Arbeitszimmer sowie vom Schlafzimmer aus zugänglich ist. Des Weiteren gehört eine Garage zur Wohnung.
Wohnungstyp: Etagenwohnung
Etage: 2
Etagenanzahl: 3
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises. § 19 UStG
Bad: Wanne
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Balkon: 2
Garten: ja
Nichtraucher: ja
Keller: Abstellraum
Anzahl der Parkflächen: 1 x Garage
Baujahr: 1985
Hausgeld: 266 €
Zustand: gepflegt
Energieklasse: C
Heizung: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Energieausweistyp: Bedarfsausweis - gültig bis 13.05.2028
Energieeffizienz-Klasse: C
Primärenergiebedarf: 88,50 kWh/(m²*a)
Baujahr laut Energieausweis: 1985
Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags wird eine Maklerprovision jeweils in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt. Der Makler arbeitet als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, weshalb keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen wird (Endpreis). Der Makler ist für beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) in gleicher Provisionshöhe tätig.
Der Provisionsanspruch des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt.
Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Die beim "Maklerauftrag" automatisch angezeigte Angabe "inklusive gesetzlicher MwSt." findet aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG keine Anwendung. Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.

